Bewilligung von genehmigungspflichtigen Wahlarztrezepten

Ihr Wahlarzt hat Ihnen ein Rezept zum Bezug von Medikamenten ausgestellt. Ebenso wie die Behandlungskosten werden die Kosten für die Medikamente von Ihrer Krankenkasse nicht automatisch übernommen. Um Medikamente, die Ihnen Ihr Wahlarzt verordnet hat, gegen Rezeptgebühr in unserer Apotheke zu erhalten, muss das Privatrezept vorher von der Krankenkasse einem Kassenrezept gleichgestellt werden.

Liegt diese Gleichstellung nicht vor, müssen die vollen Kosten des Medikamentes von Ihnen vorfinanziert werden und können erst später im Wege der Kostenerstattung nach den geltenden Bestimmungen über eine Einreichung bei der Krankenkasse mit Vorlage von Rezept und Apothekenrechnung refundiert werden.

Wir bieten Ihnen als kostenlose Serviceleistung an, diese mühsame Administration zu übernehmen und das Privatrezept durch die Krankenkasse anerkennen zu lassen. Als Voraussetzung dafür gilt, dass die verordneten Medikamente der geltenden „Richtlinie über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln“ entsprechen.